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Hausverlosung Tirol, Tiroler Hausverlosung, Haus Verlosung

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen; natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Verlosung volljährig, das heißt das 18. Lebensjahr vollendet haben und eigenberechtigt sein.
Die Teilnahme ist nur über die im Internet eingerichtete Teilnahmemaske möglich. Der Teilnehmer hat vollständige Angaben zu machen und haftet für die Richtigkeit der bekannt gegebenen Daten.

Vertragsgegenstand

Verlost wird die Liegenschaft EZ 450 Grundbuch 81308 Polling, Bezirksgericht Telfs, GSt-Nr. 1244/3 im Ausmaß von 577 m2 samt dem darauf befindlichen Wohnhaus mit Garage mit der Adresse  Pollingberg 69, 6403 Polling. Die Liegenschaft steht aufgrund des Kaufvertrages vom 10.8.2001 je zur Hälfte im Eigentum der Verloser, Beatrix Fuhrmann, geb. 31.07.1971 und Herrn Ralf Fuhrmann, 11.05.1960. Der Grundbuchsstand stellt sich wie folgt dar:

GRUNDBUCH 81308 Polling EINLAGEZAHL 450
BEZIRKSGERICHT Telfs

  • ABFRAGEDATUM 2009-01-14
    Letzte TZ 1401/2006
  • A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 1244/3 G Baufl.(begrünt) * 577 Pollingberg 69
  • A2 ************************************** 1 a 2888/2001 Eröffnung der Einlage für Gst 1244/3 aus E 90029
  • B *************************************** 1 ANTEIL: 1/2 Fuhrmann Beatrix GEB: 1971-07-31 ADR: Berg 69, Polling 6403 a 2888/2001 Kaufvertrag 2001-08-10 Eigentumsrecht b 196/2003 Namensänderung 2 ANTEIL: 1/2 Fuhrmann Rolf GEB: 1960-05-11 ADR: Berg 69, Polling 6403 a 2888/2001 Kaufvertrag 2001-08-10 Eigentumsrecht
  • C *************************************** 1 a 196/2003 Pfandurkunde 2002-08-06 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 72.000,— für Raiffeisenbank Wattens und Umgebung regGenmbH 2 a 1376/2006 Pfandurkunde 2002-08-06 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 400.000,— für Raiffeisenbank Wattens und Umgebung regGenmbH 3 a 1376/2006 Pfandurkunde 2003-10-02 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 119.000,— für Raiffeisenbank Wattens und Umgebung regGenmbH
  • HINWEIS ************************************ Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS

Weiters haften auf der Liegenschaft drei Pfandrechte zugunsten der Raiffeisenbank Wattens und Umgebung regGenmbH aus:

zu C-LNr. 1a) Pfandrecht aufgrund des Schuldscheines vom 06.08.2002 über einen Höchstbetrag von EUR 72.000,—
zu C-LNr. 2a) Pfandrecht aufgrund des Schuldscheines vom 06.08.2002 über einen Höchstbetrag von EUR 400.000,—
zu C-LNr. 3a) Pfandrecht aufgrund des Schuldscheines vom 02.10.2003 über einen Höchstbetrag von EUR 119.000,—
Diese einverleibten Geldlasten werden mit der grundbücherlichen Durchführung des Verlosungsergebnisses gelöscht. Die beiden Eigentümer leisten für die grundbücherliche Lastenfreiheit, sowie für jede außerbücherliche Lastenfreiheit, insbesondere dafür dass kein Bestandrecht oder Wohnnutzungsrecht welcher Art auch immer besteht und verpflichten sich auf Ihre Kosten dem Treuhänder eine entsprechende Löschungserklärung auszuhändigen.

Vollmacht

Mit Die Durchführung und Abwicklung der Verlosung sowie der Einverleibung der Eigentumsrechte gemäß dem Verlosungsergebnis wird die Dr. Holzmann Rechtsanwalts GmbH, Dr. Hermann Holzmann, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Bürgerstraße 17 beauftragt
 
Die Einzahlungen haben ausschließlich auf das treuhändig verwaltete Fremdgeldkonto zu erfolgen:

Konto-Nr.: 101.117.545
BLZ.: 16.000
IBAN: AT36 1600 0001 0111 7545
BIC: BTVAAT22
Bankinstitut: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
lautend „Verlosung Fuhrmann“
 
Nach Verkauf der aufgelegten 10.000 Stück Lose ist der Treuhänder zu nachfolgenden Verfügungen berechtigt: 

Nach erfolgter Verlosung ist vom Treuhänder der entsprechende Eigentumserwerbsvertrag zu errichten sowie die Grundbuchsordnung im Sinne des Verlosungsergebnisses herzustellen. Der nach Abdeckung der Pfandrechte, sämtlicher Gebühren, Abgaben, Steuern und sonstiger Kosten verbleibende Restbetrag ist dann vom Treuhänder auf das noch bekanntzugebende Konto der Liegenschaftseigentümer auszubezahlen.

Kann die erforderliche Mindestmenge an Losen bis zum Verlosungstag nicht verkauft werden – dann werden die eingezahlten Beträge an die Einzahler auf die von diesen bekannt gegebenen Konten oder per Postanweisung an die angegebenen Adressen zurückbezahlt, wobei eine Bearbeitungsgebühr von maximal  € 4,00 in Abzug gebracht wird.

Registrierung

Es wird bei jeder Registrierung eine Registriernummer vergeben, die gleichzeitig die Losnummer darstellt. Mit Hilfe dieser Registriernummer wird der Treuhänder den Gewinner eruieren.
Die Registrierung wird mit dem Einlangen des der Anzahl der gekauften Lose entsprechenden Geldbetrages auf dem obgenannten Fremdgeldkonto wirksam, wobei für jedes Los eine eigene Überweisung durchzuführen ist. Nur durch Leistung des vollen Betrages, wird ein Los erworben und berechtigt zur Teilnahme. Es ist daher beispielsweise nur folgender Loskauf gültig: Anzahl der gekauften Lose 3 Stück – eingelangter Geldbetrag € 300,00.
Die Anzahl der  Lose darf nachträglich nicht verändert werden; möchte ein Teilnehmer die Anzahl der zu kaufenden Lose ändern, muss er eine neuerliche Registrierung in Gang setzen.
Ein und derselbe Teilnehmer kann sich mehrfach registrieren lassen und mehrere Lose erwerben. Die Einzahlung hat ausschließlich auf das angeführte Treuhandkonto zu erfolgen. Spätestens mit der Einzahlung hat der Teilnehmer die gegenständlichen Bedingungen vollinhaltlich anerkannt.
Eine nicht genutzte (nicht einbezahlte) Registrierung verfällt nach 4 Wochen, spätestens 24 Stunden vor Beginn der Verlosung, und wird gelöscht.

Verlosungstermin

Der Verkauf der Lose beginnt am 15.1.2009 und endet spätestens am 31.10.2009. Annahmeschluss für die Verlosung ist sohin der 15.10.2009 bis 24.00 Uhr. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Lose nehmen an der Verlosung teil.
Als Verlosungstermin wurde vorerst der 31.10.2009 festgesetzt, ist öffentlich und erfolgt unter notarieller Beaufsichtigung. Sollten die 10.000 Lose schon vor dem angesetzten Verlosungstag vollständig verkauft worden sein, so findet die Verlosung schon früher statt. Zwischen dem Zeitpunkt des Verkaufes des letzten Loses und der Verlosung müssen zumindest 14 Tage liegen. Alle Teilnehmer werden per Email vom früheren Verlosungstermin verständigt.

Rücktritt

Sollten bis zum 15.10.2009 weniger als 8.600 Lose verkauft worden sein, so findet die Verlosung nicht statt und werden die einbezahlten Beträge unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von maximal € 4,00 an den Einzahler rücküberwiesen.

Rücküberweisung

Sämtliche nicht korrekten oder zu spät erfolgten Einzahlungen, beispielsweise ohne Angabe der Registrierungsnummer werden an den Einzahler gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 4,00 rücküberwiesen.

Ziehung

Die Ziehung der Losnummer erfolgt durch einen Zufallsgenerator unter notarieller Aufsicht, der eine Registriernummer zufällig aus allen gültigen Losen auswählt. Der Treuhänder gewährleistet, dass es um eine zufallsbedingte Entscheidung handelt, die von den Verlosern und Spielteilnehmer nicht beeinflußt werden kann. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Verständigung

Nach erfolgter Ziehung und somit vorliegendem Ergebnis wird aus der vorliegenden Liste die Registriernummer erhoben. Danach werden aus dem dazugehörigen Registrierungsformular die Daten des Gewinners festgestellt und vom Treuhänder per Einschreiben vom Gewinn verständigt.
Darüber hinaus hat der Gewinner bzw. der jeweilige rechtmäßige Rechtsnachfolger eine Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Verlosung folgenden Tag, um den Gewinn anzutreten. Sollte der Benachrichtigungsvorgang durch den Treuhänder erfolglos sein und sich der Gewinner innerhalb der vorgenannten 30-tägigen Frist beim Treuhänder nicht gemeldet haben, so findet eine neuerliche Ziehung binnen drei Werktagen statt.
Der Treuhänder verpflichtet sich zur Wahrung des Spielgeheimnisses, insbesondere darf der Name des Gewinners nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden.

Grundverkehr

Sollte der Gewinner weder österreichischer Staatsbürger, noch EU-Staatsbürger sein und somit eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Erwerbsvorganges aus gesetzlichen Gründen nicht möglich sein, so ist der Gewinner berechtigt, binnen drei Werktagen ab Versagung der vorgenannten Genehmigung, einen Dritten namhaft zu machen, auf den die Genehmigungsvoraussetzungen zutreffen, andernfalls eine neuerliche Ziehung infolge Verfalls des Gewinns binnen 8 Werktagen stattfindet.

Erstellung einer grundbuchsfähigen Urkunde

Innerhalb von 14 Werktagen nach Kontaktaufnahme des Gewinners mit dem Treuhänder wird von diesem eine grundbuchsfähige Urkunde mit den Veräußerern und Erwerber errichtet, auf Grund welcher der Gewinner grundbücherliches Eigentum erlangt.

Übergabe

Die Übergabe des Verlosungsobjektes erfolgt ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Ertragsfähigkeit, ein bestimmtes Ausmaß, Lage oder Beschaffenheit, wohl haftet sie jedoch für die grundbücherliche Lastenfreiheit, sowie für jede außerbücherliche Lastenfreiheit, insbesondere dafür dass kein Bestandrecht oder Wohnnutzungsrecht welcher Art auch immer besteht. Als Zeitpunkt für die Übergabe in den Besitz des Gewinners samt Last, Gefahr und Zufall wird der Tag der beglaubigten Unterfertigung der Erwerbsurkunde festgelegt. Die Liegenschaftseigentümer verpflichten sich, diese Urkunde ohne Verzug zu unterfertigen.

Kosten

Die Kosten der Vertragserrichtung, der Gebührenanzeige beim Finanzamt, der Einholung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung und des Grundbuchsantrages sind von den Verlosern getragen. Auf für die Kosten der Lastenfreistellung kommen die Verloser alleine auf und halten hiezu den Gewinner schad- und klaglos. Der Gewinner wird jedoch für den Erwerb grunderwerbssteuerpflichtig. Weiters hat er die Eintragungsgebühr für die Eintragung seines Eigentumsrechts im Grundbuch zu tragen. Die Grunderwerbssteuer beträgt 3,5% vom Wert der Gegenleistung. Die Grundbuchseintragungsgebühr beträgt 1% vom Wert der Gegenleistung.

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Innsbruck.

Datenschutz

Der Treuhänder garantiert die Geheimhaltung aller erhaltenen Daten entsprechend des österreichischen Datenschutzgesetzes und verpflichtet sich zur Löschung der Daten nach Durchführung der Verlosung.

Sonstige Bestimmungen

Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine einmalige Verlosung der Liegenschaftseigentümer. Die Verlosung ist somit auf ein einzelnes Objekt beschränkt. Es handelt sich um keine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Diese Verlosung verstößt daher nicht gegen das Glücksspielgesetz und das Glücksspielmonopol des Bundes.